Kurzzeitkennzeichen sind spezielle Autokennzeichen die lediglich fünf Tage nach
Ausstellung gültig sind.
Ein Kurzzeitkennzeichen wird für Überführung von
nicht zugelassenem Fahrzeug in eine andere Stadt oder Region innerhalb von Europa
geeignet. Es können ebenfalls Probefahrten von Kaufinteressenten oder Fahrten zur
Prüfung beim TÜV oder ähnliches mit einem solchen Fahrzeug vorgenommen werden.
Das Auto muss hierfür nicht zugelassen werden.
Kurzzeitkennzeichen werden nur in Verbindung mit einer Kurzzeitkennzeichenversicherung
ausgegeben, welche durch die eVB-Nummer nachgewiesen wird. Im europäischen Ausland
ist eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit der grünen Versicherungskarte
(Internationale Versicherungskarte) möglich.
2. Was ist eine eVB-Nummer?
Eine elektronische Versicherungsbestätigung
(eVB-Nummer als siebenstellige Zeichenfolge) ist der Nachweis über einen bestehenden
vorläufigen Versicherungsschutz von einer Versicherungsgesellschaft
für das anzumeldende Kraftfahrzeug.
Die Straßenzulassung kann von der Zulassungsstelle nur dann vergeben werden, wenn
die elektronische Versicherungsbestätigung von dem Kfz.-Halter bei der Kfz.-Zulassung
in der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Die Fahrzeuge in Deutschland dürfen auf
öffentlichen Straßen nur dann fahren, wenn auch ein entsprechender Haftpflichtschutz
vorhanden ist.
3. Sofort-eVB-Nummer
In unserem Shop erhalten Sie nach dem Kauf sofort eine eVB-Nummer (es ist keine
Freischaltung über einen Code notwendig).
4. eVB-Gültigkeit
Nach Erstellung der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer ist diese z.B.
30 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann die eVB-Nummer für die Kfz.-Zulassung
genutzt werden. Die Gültigkeit der eVB-Gültigkeit kann individuell beim Bestellprozess
angegeben werden.
5. Wie schnell bekomme ich die eVB Nummer?
Die eVB-Nummer bzw. die Versicherungsbestätigung wird Ihnen nach Ihrem Kaufvorgang sofort per E-Mail zugesendet.
Die Grüne Versicherungskarte wird ab dem Jahr 2021 nur noch auf weißem Hintergrund ausgestellt. Daher ist das grüne Papier nicht mehr nötig.
6. Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Sie bezahlen bei uns schnell und sicher mit PayPal oder Sofortüberweisung.
7. Paypal
Die Zahlung per PayPal erfordert eine einmalige Registrierung bei PayPal. Danach
können Sie bequem per Lastschrift, Kreditkarte oder normaler Überweisung über PayPal
zahlen.
8. Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassung?
Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:
eVB-Nummer
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate).
Sollten Sie einen ausländischen Reisepass nutzen,
muss darin Ihre Anschrift in lateinischen Buchstaben eingetragen sein.
bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
Achtung! Seit der Gesetzesänderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gilt ab dem 1. April 2015:
Kurzzeitkennzeichen werden seit dem 1. April 2015 zugeteilt, wenn:
das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk,
der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Siehe hierzu auch weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/Kurzzeitkennzeichen/kurzzeitkennzeichen-faq_liste.html
9. Was mache ich im Schadensfall?
Melden Sie sich im Falle eines Schadens bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft.
Die Kontaktnummer finden Sie auf dem Versicherungsschein der PDF.
10. Bin ich verpflichtet, mein Auto später bei Ihnen zu versichern?
Nein, wenn Sie eine Kurzzeitversicherung bei uns abschließen, gehen Sie keinerlei
Verpflichtungen ein.
11. Widerruf / Stornierung
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Rückgabe bzw. Stornierung der Kurzzeit-
und Ausfuhrversicherungen.
Sofern Sie eine eVB-Nummer nicht genutzt haben und die eVB-Gültigkeit abgelaufen
ist, können Sie diese selbstständig am 3. Tag nach Ablauf der eVB stornieren. Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung
nur registrierte Benutzer durchführen können!
Eine Rückgabe der verschriebenen/ungültigen Ausfuhrkarten ist nur bei kompletter
Rücksendung des Kartensatzes inkl. der Rechnungskopie möglich.